In Ungarn hat das Parlament eine Verfassungsänderung beschlossen, die Ministerpräsidenten auf maximal acht Jahre Amtszeit begrenzt – rückwirkend bis 1990.

Was ist passiert? Die Partei Tisza von Ministerpräsident Péter Magyar hat mit einer großen Mehrheit im Parlament eine neue Regel in die Verfassung geschrieben. Danach darf ein Ministerpräsident höchstens acht Jahre oder zwei Legislaturperioden im Amt bleiben. Die Regel gilt rückwirkend seit der ersten freien Wahl 1990. Damit kann der frühere Ministerpräsident Viktor Orbán, der Ungarn 20 Jahre lang regiert hat, nicht mehr an die Macht zurückkehren. Die alte Regierungspartei Fidesz nennt die Reform deshalb spöttisch «Lex Orban» und sagt, die Tisza habe Angst vor ihm. Magyar hatte außerdem verlangt, dass Präsident Tamás Sulyok bis Ende Mai zurücktritt. Sulyok weigert sich und sagt, ein Rücktritt würde seinen Amtseid verletzen. Er hat den ungarischen Verfassungsgerichtshof und die Venedig-Kommission des Europarats eingeschaltet, um die Lage zu prüfen.