In Wien läuft gerade ein Gerichtsverfahren gegen den früheren FPÖ-Chef Heinz Christian Strache, bei dem es um eine Lebensversicherung geht.

Stell dir vor, jemand ändert heimlich einen Vertrag, sodass am Ende er selbst das Geld bekommt – genau das wirft die Staatsanwaltschaft Strache vor. In eine Versicherung wurden 940.000 Euro einbezahlt. Eigentlich sollte die FPÖ als Partei das Geld bekommen, wenn Strache den Tag der Auszahlung erlebt. Im Fall seines Todes sollten seine Mutter und seine Kinder Geld bekommen.

Die Anklage sagt: Strache und ein weiterer Angeklagter haben den Vertrag so umgeschrieben, dass Strache selbst der neue Nutznießer wurde. Weil er aber gleichzeitig für die alte Nutznießerin, nämlich die Partei, unterschrieben habe, spreche die Anklage von einem "In-sich-Geschäft". Wichtig zu wissen: Solange das Gericht kein Urteil gesprochen hat, gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung – sie sind also unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist.