Ab Juni 2026 müssen schwer kranke Menschen ihre Sterbeverfügung nicht mehr jedes Jahr erneuern – der Verfassungsgerichtshof hat die strenge Frist gekippt.

Stell dir vor, du leidest an einer unheilbaren Krankheit, die dein Leben stark einschränkt. In Österreich kannst du seit 2022 unter bestimmten Bedingungen Hilfe beim Sterben bekommen. Dafür musst du eine sogenannte Sterbeverfügung aufsetzen – ein offizielles Dokument, das deinen Willen festhält. Bisher war diese Verfügung aber nur ein Jahr gültig. Danach musstest du das ganze komplizierte und teure Verfahren noch einmal durchlaufen: zwei Ärzte aufsuchen, drei Monate warten und einen Notartermin machen. Der Verfassungsgerichtshof fand das unfair und hat die jährliche Erneuerungspflicht gestrichen.

Die Organisation ‚Gesellschaft für ein humanes Lebensende‘ und mehrere Einzelpersonen hatten sich beim Gericht beschwert. Sie sagten: Für Menschen, die schnell sterben wollen, ist das Verfahren viel zu umständlich. Die Richter gaben ihnen recht. Jetzt arbeitet das Justizministerium an einer einfacheren Lösung. Justizministerin Anna Sporrer lässt prüfen, wie man die Verfügung künftig ohne großen Aufwand verlängern kann. Auch die Beratungsstellen der ÖGHL helfen Betroffenen, ihre Rechte zu verstehen und die richtigen Schritte zu gehen.