Am 22. Juni prüft der Verfassungsgerichtshof, ob das Gesetz zur Messenger-Überwachung mit der Verfassung vereinbar ist.

Am 22. Juni verhandelt das Höchstgericht öffentlich über eine Beschwerde gegen das Gesetz zur Messenger-Überwachung. Eingebracht wurde die Beschwerde von der FPÖ und den Grünen, gemeinsam mit 62 Abgeordneten. Sie sagen: Wenn der Staat heimlich Software auf private Handys spielen darf, ist das ein tiefer Eingriff in deine Grundrechte.

Das Gesetz erlaubt, Messenger-Dienste zu überwachen, wenn ein Verdacht auf Terror, Spionage oder Angriffe auf die Verfassung besteht. Erlaubt ist eine Anordnung für maximal drei Monate. Eine Verlängerung ist möglich. Der Rechtsschutzbeauftragte und das Bundesverwaltungsgericht müssen jede Anordnung prüfen.

Die grüne Verfassungssprecherin Alma Zadić sagt: "Wenn der Staat heimlich Schadsoftware auf private Geräte aufspielen darf, geht es nicht um eine technische Detailfrage, sondern um einen tiefgreifenden Eingriff in unsere Grundrechte." Als Experte hat das Gericht den IT-Professor Edgar Weippl von der Universität Wien geladen. Er soll technische Fragen beantworten.