Deutschlands oberste Staatsanwälte sagen: Die Politik soll ihnen nicht mehr in laufende Ermittlungen reinreden dürfen.

Staatsanwälte ermitteln, wenn jemand eine Straftat begangen hat – zum Beispiel bei Diebstahl oder Betrug. Normalerweise arbeiten sie dabei unabhängig, ähnlich wie Richterinnen und Richter. In Deutschland dürfen aber Justizministerinnen und Justizminister den Staatsanwälten Anweisungen geben, auch in einem konkreten Fall. Das nennt man Weisungsrecht. Die obersten Staatsanwälte aus allen Bundesländern und der Generalbundesanwalt finden: Dieses Recht ist zu mächtig und passt nicht mehr in die heutige Zeit.

Sie haben sich zusammengetan und eine Pressemitteilung veröffentlicht, also eine offizielle schriftliche Erklärung. Darin sagen sie: Schon im Jahr 2020 haben sie Reformen gefordert, aber passiert ist bisher nichts. Sie wollen zum Beispiel, dass Anweisungen immer schriftlich erfolgen müssen und gut begründet werden. Außerdem sollen keine politischen Gründe in die Ermittlungen einfließen, sondern nur die Sache selbst zählen.