Ein Gericht in Hannover hat entschieden, dass der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband Niedersachsen vorläufig mit strengeren Mitteln überwachen darf.

Was ist passiert? Der niedersächsische Verfassungsschutz hat die AfD in dem Bundesland Mitte Februar hochgestuft. Vorher galt sie nur als Verdachtsfall, jetzt ist sie ein Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung. Die AfD hat dagegen geklagt und wollte die Hochstufung mit einem Eilantrag stoppen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat diesen Antrag jetzt abgelehnt. Das bedeutet: Die Behörde darf den Landesverband vorerst mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten – zum Beispiel mit Überwachung oder V-Leuten. Das Gericht sagt, dass es dafür gute rechtliche Gründe gibt, weil die Partei gegen die Menschenwürde und die Demokratie verstoße.

Wer hilft, die Situation einzuordnen? Das Gericht prüft die Sache unabhängig und gründlich. Es hat sich auf ein 212-seitiges Gutachten des Verfassungsschutzes gestützt. Außerdem ist die Entscheidung nur vorläufig – im Hauptverfahren wird alles noch genauer untersucht. Die AfD kann zudem Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Das zeigt: In einem Rechtsstaat gibt es mehrere Instanzen, die eine Entscheidung überprüfen können. Auch das Bundesverfassungsgericht könnte später angerufen werden, wenn es um Grundrechte geht.