Ein Gericht in Wiesbaden hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD in Hessen weiter als möglicherweise rechtsextrem beobachten darf.

Was ist passiert? Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat die Klage der hessischen AfD gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz abgewiesen. Die Partei war im Jahr 2022 als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft worden, also als Gruppe, bei der es Hinweise auf verfassungsfeindliche Ziele gibt, die aber noch nicht endgültig als rechtsextrem gilt. Das Gericht erklärte nun im Hauptsacheverfahren, dass diese Einstufung und die Beobachtung rechtmäßig sind. Es erlaubte der AfD aber, in die nächste Instanz zu gehen, sodass das Urteil noch nicht endgültig ist.

Wer hilft? In diesem Fall ist der Verfassungsschutz die staatliche Stelle, die politische Bewegungen beobachtet, um die Demokratie zu schützen. Er darf eine Partei erst dann öffentlich als Verdachtsfall benennen, wenn es dafür klare Hinweise und eine Rechtsgrundlage gibt. Das Gericht in Wiesbaden hat die Arbeit des Verfassungsschutzes bestätigt und gleichzeitig klargestellt, dass eine Pressemitteilung aus dem Jahr 2022, mit der die Beobachtung damals öffentlich gemacht wurde, gegen geltendes Recht verstoßen hat. So entsteht eine Kontrolle, weil Gerichte überprüfen, ob staatliche Stellen sich an die Regeln halten.