Das Land Hessen wollte von einem verurteilten Geschäftsmann fast sechs Millionen Euro zurück – doch das Frankfurter Gericht hat die Klage abgewiesen.

Stell dir vor, jemand in einer wichtigen Position nutzt seinen Job heimlich für eigene Geschäfte aus. Genau das ist in Frankfurt passiert: Ein Oberstaatsanwalt, der eigentlich Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen sollte, hat selbst in die eigene Tasche gewirtschaftet. Er vergab Aufträge für Gutachten an eine Firma, an der er selbst beteiligt war – ohne dass jemand davon wusste. Dafür wurde er 2023 zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Land Hessen wollte danach von einem beteiligten Geschäftsmann rund 5,7 Millionen Euro zurückhaben – so viel hatten die Gutachten gekostet. Doch das Gericht entschied: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Der Grund: Die Gutachten wurden ja tatsächlich in den Verfahren genutzt, ein finanzieller Schaden für das Land ist nicht klar erkennbar. Außerdem schützt das Gesetz gegen Bestechung vor allem das Vertrauen der Menschen in den Staat – nicht direkt den Geldbeutel des Staates.