Die oberste Anklagebehörde Österreichs empfiehlt, die Verurteilung des Signa-Gründers René Benko und den Freispruch seiner Frau vom Höchstgericht bestätigen zu lassen.
Was ist passiert? Die Generalprokuratur – das ist die oberste Anklagebehörde Österreichs – hat sich zum zweiten Insolvenz-Verfahren gegen René Benko geäußert. Benko ist der Gründer der Signa-Gruppe, einer großen Handels- und Immobilienfirma. Im Dezember wurde er am Landesgericht Innsbruck zu 15 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt, weil er wertvolle Uhren und Manschettenknöpfe vor seinen Gläubigern versteckt haben soll. „Bedingt“ heißt: Er muss die Strafe nur antreten, wenn er in der Probezeit etwas Strafbares macht. Seine Frau Nathalie wurde freigesprochen.
Was empfiehlt die Behörde? Sie schlägt dem Obersten Gerichtshof (OGH) vor, das Urteil zu bestätigen. Das heißt: Der Schuldspruch für Benko und der Freispruch für seine Frau sollen bestehen bleiben. Die WKStA – die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – hatte aber auch gegen den Freispruch von Nathalie Benko Berufung eingelegt. Die Generalprokuratur sagt: Dieser Einspruch soll abgelehnt werden, weil die Beweise gegen sie „zu dünn“ waren.
