In Österreich können überschuldete Personen ab sofort erst nach fünf statt nach drei Jahren eine Entschuldung erreichen, weil eine Sonderregelung aus 2021 ausgelaufen ist.
Was ist passiert? Im Jahr 2021 wurde wegen der Corona-Krise eine Sonderregelung eingeführt, die es überschuldeten Menschen erlaubte, bereits nach drei Jahren einen finanziellen Neustart zu machen. Diese Regelung war befristet und ist am Donnerstag ausgelaufen, ohne dass die Regierung sie verlängert oder dauerhaft übernommen hat. Wer jetzt ein Privatkonkursverfahren startet, muss wieder rund fünf Jahre warten, bis die Schulden als getilgt gelten.
Wer hilft? Die Dachorganisation der Schuldenberatungen in Österreich kritisiert die Entscheidung deutlich. Ihr Geschäftsführer Clemens Mitterlehner sagt, dass vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen unter den aktuellen Teuerungen leiden und dringend eine schnelle Perspektive bräuchten. Auch die Fachebene im Justizministerium hatte sich laut Schuldenberatungen für eine dauerhafte Drei-Jahres-Frist ausgesprochen. Außerdem bieten die Schuldenberatungen selbst kostenlose Beratung für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten an.
