Seit 7. Juni 2026 ist die EU-Lohntransparenzrichtlinie in Österreich anwendbar – auch ohne eigenes österreichisches Gesetz.
Seit Anfang Juni 2026 gibt es in der EU strengere Regeln für faire Bezahlung. Das Ziel: Frauen und Männer sollen für gleichwertige Arbeit auch gleich viel verdienen. In Österreich wurde das nationale Gesetz dazu noch nicht beschlossen. Trotzdem gelten wichtige Teile der EU-Regeln schon jetzt. Die Arbeiterkammer (AK) und die Gleichbehandlungsanwaltschaft haben das in einer Pressekonferenz in Wien erklärt. AK-Präsidentin Renate Anderl sagte: „Wir haben zwar keine nationale Umsetzung, aber es ist ein EU-Gesetz“.
Was bedeutet das für dich? Wenn du dich gerade bewirbst: Dein zukünftiger Arbeitgeber darf dich nicht mehr nach deinem alten Gehalt fragen. Er muss dir vor dem Gespräch sagen, wie viel Geld im Job geboten wird. Das ist neu und soll verhindern, dass alte, vielleicht niedrigere Gehälter einfach übernommen werden.
Auch im Job selbst gibt es neue Rechte. Du kannst fragen, wie viel deine Kolleginnen und Kollegen in einer vergleichbaren Position durchschnittlich verdienen – aufgeteilt nach Frauen und Männern. Dein Chef muss dir diese Antwort innerhalb von zwei Monaten geben. Wenn du das Gefühl hast, unfair bezahlt zu werden, kannst du dich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft, die AK oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Sie helfen dir weiter und beraten dich kostenlos.
Große Firmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen jedes Jahr einen Bericht über die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern veröffentlichen. Kleinere Firmen mit 100 bis 250 Beschäftigten müssen das alle drei Jahre tun. Wenn der Unterschied in einer Berufsgruppe mehr als fünf Prozent beträgt und nicht durch objektive Kriterien erklärt werden kann, muss die Firma mit dem Betriebsrat Maßnahmen setzen, um die Lücke zu schließen.
