Die österreichische Regierung hat eine neue Regelung beschlossen, die den Bezug von Familienbeihilfe für Menschen in der Grundversorgung einschränkt.

Was ist passiert? Der Ministerrat hat eine Neuregelung zu Familienleistungen für Vertriebene aus der Ukraine und subsidiär Schutzberechtigte an das Parlament geschickt. Das bedeutet: Wer in der Grundversorgung ist, soll künftig keine Familienbeihilfe mehr bekommen, wenn er oder sie nicht erwerbstätig ist. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab Anfang Juli 2026. Anträge können aber schon jetzt gestellt werden. Wichtig zu wissen: Die alte Regelung war erst im Oktober des Vorjahres eingeführt worden und ist bereits mit 30. Juni ausgelaufen – deshalb musste die Regierung schnell handeln.

Wer hilft? Die eingebrachten Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren sollen im Herbst 2026 im Parlament berücksichtigt werden. Das heißt: Verschiedene Organisationen und Experten haben die Möglichkeit, ihre Meinung einzubringen, bevor das Gesetz endgültig beschlossen wird. Auch der Nationalrat selbst wird sich im Herbst mit der Vorlage befassen. Für Menschen mit Behinderungen gibt es im selben Paket zusätzliche Mittel über den Ausgleichstaxfonds – 65 Millionen Euro sind dafür im Jahr 2026 vorgesehen.