Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die EU-Obergrenzen für CoV-Hilfen pro Konzern gelten und nicht pro Firma.
Was ist passiert? Während der Corona-Pandemie hat Österreich Firmen mit Geld geholfen. Die EU hatte aber eine Grenze von 2,3 Millionen Euro pro Unternehmen festgelegt. Der OGH hat nun gesagt: Diese Grenze gilt für den ganzen Konzern, also für alle Firmen zusammen, und nicht für jede einzelne Firma. Deshalb müssen manche Konzerne jetzt Geld zurückzahlen. Im konkreten Fall einer Autobahn-Raststättenkette waren es 1,42 Millionen Euro, die zu viel gezahlt wurden.
Wer hilft? Anwältinnen und Anwälte versuchen, betroffene Firmen zu unterstützen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Firmen nachträglich auf andere Hilfsmodelle umsteigen, zum Beispiel auf Entschädigung für Verluste. Außerdem prüft der Europäische Gerichtshof gerade eine offene Frage dazu, ob bestimmte EU-Dokumente übersetzt werden mussten. Die Zeitung "Der Standard" hat über das Urteil berichtet.
