Ein Gericht in Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass manche Unternehmer ihre Corona-Soforthilfe aus dem Jahr 2020 zurückzahlen müssen.
Im Jahr 2020, am Anfang der Corona-Pandemie, konnten Unternehmen in Brandenburg Geld vom Staat bekommen, um eine Pleite zu verhindern. Das Geld hieß "Soforthilfe" und kam von der Investitionsbank des Landes Brandenburg, kurz ILB. Damit sollte ein Geldengpass für die nächsten drei Monate überbrückt werden.
Einige Jahre später hat die ILB geprüft, ob das Geld wirklich gebraucht wurde. Bei manchen Firmen kam heraus: Der befürchtete Geldengpass ist gar nicht eingetreten. Deshalb wollte die ILB das Geld zurückholen. Drei betroffene Unternehmer haben dagegen geklagt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klagen abgewiesen. Das bedeutet: Die Unternehmer müssen das Geld tatsächlich zurückzahlen. Das Gericht fand, dass in den Bewilligungsbescheiden klar stand, wofür das Geld da war. Und es wurde extra darauf hingewiesen, dass man es zurückfordern kann, wenn der Zweck entfällt.
