Ein Berliner Gericht hat dem Kulturstaatsminister verboten, eine Buchhandlung als „extremistisch" zu bezeichnen, weil er dafür keine belastbaren Gründe nennen konnte.

Was ist passiert? Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte zu Jahresbeginn drei Buchläden aus der Shortlist für den Deutschen Buchhandlungspreis gestrichen. Er sagte, der Staat dürfe keine Preise an „politische Extremisten" vergeben. Die Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel" aus Berlin klagte – und das Verwaltungsgericht Berlin gab ihr im Eilverfahren recht. Der Beschluss ist jetzt bestandskräftig, weil Weimer keine Beschwerde eingelegt hat.

Wer hilft? Neben dem Gericht ist es vor allem der Anwalt der Buchhandlung, Jasper Prigge, der die Sache der Betroffenen vertritt. Er sagt: „Die Diffamierung der Buchhandlung von Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch. Das ist nun auch gerichtlich geklärt." Das Gericht hat klargestellt, dass Weimer seine Aussage nicht wiederholen darf, solange das Hauptverfahren noch läuft.