Das oberste deutsche Zivilgericht hat klargestellt: Wagen, die über Apps wie Uber oder Bolt Fahrgäste befördern, dürfen sich nicht einfach an Bahnhöfen oder in der Innenstadt zum Warten hinstellen – sie müssen nach jeder Fahrt erst zurück zur Firmenzentrale.
Stell dir vor, du bestellst dir ein Auto per App. Das ist praktisch, und viele nutzen es. In Deutschland gibt es aber strenge Regeln, damit solche Anbieter das klassische Taxigewerbe nicht unfair verdrängen. Genau um diese Regeln ging es am Mittwoch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Konkret: Ein Wagen, der über Uber X fährt, hatte einen Fahrgast am Kölner Hauptbahnhof abgesetzt und blieb danach zwölf Minuten lang einfach stehen. Das ist nach Auffassung der Richter ein Verstoß gegen die sogenannte Rückkehrpflicht – also die Pflicht, nach jeder Fahrt zur Firmenzentrale zurückzufahren.
