Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Deutschland Asylsuchenden nicht einfach Geld und Kleidung streichen darf – auch wenn ein anderes EU-Land für sie zuständig sein soll.

Stell dir vor, du hast Schutz in einem Land gesucht und bekommst plötzlich nur noch das Nötigste zum Leben. Genau das ist in Deutschland passiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat nun gesagt: Das ist nicht erlaubt. Das Gericht hat entschieden, dass die deutschen Regeln gegen EU-Recht verstoßen. Es ging um Menschen, die in einem anderen EU-Land Asyl beantragen müssen, weil sie dort zuerst angekommen sind. Deutschland wollte ihnen weniger Geld, Kleidung oder Fahrkarten geben. Das geht laut EuGH nicht. Auch die EU-Aufnahmerichtlinie sagt: Jeder Mensch hat ein Recht auf ein würdevolges Leben. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, eine Unterkunft und ein bisschen Geld, um am Alltag teilzunehmen.