Der Bundestag hat ein „Recht auf Reparatur“ beschlossen: Waschmaschinen, Handys, Kühlschränke und E-Bikes sollen künftig leichter und günstiger zu reparieren sein.
Stell dir vor, dein Handy geht kurz nach der Garantie kaputt und du musst ein neues kaufen. Genau das soll in Zukunft seltener passieren. Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, das Hersteller verpflichtet, ihre Geräte zu reparieren – auch außerhalb der normalen Garantiezeit. Das betrifft zum Beispiel Waschmaschinen, Smartphones, Kühlschränke und E-Bikes. So wollen Politik und EU Ressourcen sparen und verhindern, dass funktionierende Geräte einfach weggeworfen werden.
Was bedeutet das konkret für dich? Wenn dein Gerät kaputtgeht, soll der Hersteller Ersatzteile für mehrere Jahre bereithalten. Bei Smartphones sind das mindestens sieben Jahre nach dem Auslaufen eines Modells, bei Waschmaschinen sogar zehn Jahre. Außerdem müssen die Geräte so gebaut sein, dass man sie überhaupt reparieren kann – also keine fest verbauten Akkus, die man nicht wechseln kann, und keine Software-Sperren.
