Die Bundesregierung will Unternehmen und Rechenzentren weniger strenge Energiespar-Regeln auferlegen – Wirtschaftsverbände sind dafür, Umweltgruppen dagegen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die seit 2023 geltenden Vorgaben zum Energiesparen aufweicht. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet bisher Behörden, Firmen und Rechenzentren dazu, Energie einzusparen. Künftig sollen nur noch große Unternehmen ab einem Verbrauch von 23,6 Gigawattstunden pro Jahr ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen müssen. Die Pflicht, Abwärme zu nutzen, soll komplett wegfallen.

Auch für Rechenzentren ändert sich einiges: Der PUE-Wert (Power Usage Effectiveness) misst, wie viel Energie tatsächlich für die Rechenleistung genutzt wird. Bestehende Rechenzentren sollen sich beim Umstieg auf erneuerbare Energien drei Jahre mehr Zeit lassen dürfen – bis zum 1. Januar 2030. Neue Rechenzentren bekommen vier statt zwei Jahre, um den geforderten Effizienzwert zu erreichen.