Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass nicht nur Journalistinnen und Journalisten von Berufs wegen, sondern auch andere aufmerksame Bürgerinnen und Bürger Anhörungen im Parlament besuchen dürfen.
Stell dir vor, im Parlament wird in einem großen Ausschuss untersucht, ob eine Regierung etwas falsch gemacht hat. Solche Untersuchungsausschüsse sind mächtige Kontrollwerkzeuge – aber bisher durften nur Reporterinnen und Reporter von Zeitungen, Radio oder Fernsehen wirklich zuhören. Andere interessierte Menschen wurden ausgeschlossen. Das hat sich nun geändert.
Der Verfassungsgerichtshof, das ist das höchste Gericht Österreichs, hat gesagt: Diese Regelung ist nicht fair. Sie schließt Leute aus, die sich ebenso an journalistische Regeln halten und über das, was sie sehen, berichten wollen – zum Beispiel Bloggerinnen, Forscher oder Mitglieder von Organisationen wie epicenter.works. epicenter.works ist eine Gruppe, die sich für Datenschutz und Grundrechte einsetzt und genau das vor Gericht eingefordert hat.
