Der Verfassungsgerichtshof prüft, ob das System hinter den Weinetiketten "Erste Lage" und "Große Lage" mit der Verfassung vereinbar ist.
Du hast vielleicht schon einmal die Begriffe "Erste Lage" oder "Große Lage" auf einem Weinetikett gesehen. Diese Bezeichnungen dürfen Weinbauern nur dann benutzen, wenn das Nationale Weinkomitee den Weinberg – die Fachleute sagen "Riede" – als besonders gut eingestuft hat und das Landwirtschaftsministerium eine Verordnung dazu erlassen hat. Genau dieses System steht jetzt auf dem Prüfstand: Der Verfassungsgerichtshof (kurz VfGH) prüft, ob das Ganze mit der Verfassung zusammenpasst.
Mehrere Weinbauern haben sich an den VfGH gewandt. Sie finden es unfair, dass ein Verband – das Nationale Weinkomitee – so großen Einfluss auf die Etiketten hat. Außerdem gibt es für Weinbauern kaum eine Möglichkeit, sich gegen Entscheidungen oder das Schweigen des Komitees zu wehren, also keinen Weg, sich zu beschweren oder zu klagen.
