Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, schaut sich gerade das bayerische Polizeigesetz ganz genau an.

Du hast sicher schon davon gehört, dass die Polizei Leute festnehmen darf. Aber ab wann darf sie das eigentlich? Genau darum geht es in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft das bayerische Polizeiaufgabengesetz, kurz PAG. Das ist ein Gesetz aus Bayern, das der Polizei erlaubt, schon dann einzugreifen, wenn eine Gefahr noch nicht passiert ist, sondern nur „droht". Außerdem darf die Polizei in Bayern Handys und Computer heimlich durchsuchen und Menschen bis zu zwei Monate einsperren, bevor sie überhaupt eine Straftat begangen haben. Viele finden: Das geht zu weit.

Gegen das Gesetz klagen Abgeordnete von FDP, Linken und Grünen, also Politikerinnen und Politiker aus dem Bundestag. Sie sagen: Das Gesetz könnte unsere Grundrechte verletzen. Auch David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert das Gesetz. Er meint, dass eine so umfassende Überwachung Menschen einschüchtern kann, zum Beispiel wenn sie auf Demos gehen oder eine Meinung sagen, die anderen nicht passt. Ein Münchner namens Johannes König sagt sogar, die Polizei habe durch das Gesetz Befugnisse bekommen, wie sie normalerweise nur Geheimdienste haben.