Die Partei Die Linke prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende, die seit Mittwoch gilt.
Die Bundesregierung hat das alte „Bürgergeld" in „Grundsicherung für Arbeitssuchende" umbenannt. Das Geld bekommen Menschen, die gerade wenig oder kein Einkommen haben und Arbeit suchen. Neu ist: Wer Termine verpasst oder eine angebotene Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnt, dem kann die Unterstützung monatlich gekürzt oder ganz gestrichen werden. Arbeitsministerin Bärbel Bas sagt, das Ziel sei, dass mehr Menschen wieder in Arbeit kommen.
Die Linke findet diese strengeren Regeln problematisch. Parteichefin Ines Schwerdtner hat im Frühstart von RTL/ntv gesagt, die Partei denke über eine Verfassungsklage nach. Sie bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019. Damals haben die Richterinnen und Richter entschieden, dass man arbeitslosen Menschen nicht einfach alle Leistungen komplett streichen darf. Ob es wirklich zur Klage kommt, ist noch offen.
