Ab dem 1. Juli bekommt das bisherige Bürgergeld einen neuen Namen und strengere Regeln – das betrifft vor allem Menschen, die lange arbeitslos sind.

Was ist passiert? Ab dem 1. Juli heißt das Bürgergeld offiziell "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Aktuell bekommen etwa 5,2 Millionen Menschen in Deutschland diese Unterstützung, davon gelten 3,8 Millionen als arbeitsfähig. Alleinstehende erhalten im Moment 563 Euro im Monat. Mit der Reform gelten strengere Regeln: Wer zum Beispiel Termine beim Jobcenter ohne guten Grund verpasst, bekommt weniger Geld. Ab dem zweiten verpassten Termin werden 30 Prozent für einen Monat gestrichen, nach drei verpassten Terminen kann die Zahlung komplett gestoppt werden.

Wer hilft? Es gibt klare Schutzregeln: Bevor eine Kürzung kommt, muss das Jobcenter den Betroffenen anhören – zum Beispiel am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch. Menschen mit psychischen Erkrankungen sind von den Sanktionen ausgenommen. Außerdem können Empfänger Widerspruch einlegen, wenn sie eine Kürzung für ungerecht halten. Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und unabhängige Sozialberatungen helfen dabei kostenlos.