Die französische Politikerin Marine Le Pen hat gegen ihre Verurteilung Revision eingelegt. Jetzt entscheidet ein höchstes Gericht, ob die Strafe bestehen bleibt.

Was ist passiert? Marine Le Pen wurde in einem Berufungsverfahren unter anderem zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt, weil sie EU-Gelder veruntreut haben soll. Dagegen hat sie jetzt Revision beim Kassationsgericht, dem obersten Gericht Frankreichs, eingelegt. Durch die Revision wird die Fußfessel vorerst nicht angebracht. Das passive Wahlrecht – also die Möglichkeit, selbst als Präsidentin zu kandidieren – war ihr nur für 15 Monate entzogen worden, die sie schon verbüßt hat. Deshalb darf sie jetzt offiziell an der Präsidentenwahl 2027 teilnehmen und Wahlkampf machen.

Wer hilft oder entscheidet? Das Kassationsgericht in Frankreich prüft jetzt die Revision. Es will bis Anfang April entscheiden, also noch bevor der Wahlkampf richtig losgeht. Sollte das Gericht die Verurteilung bestätigen, wird das Urteil rechtskräftig und die Fußfessel käme einige Wochen später. Sollte das Gericht die Revision annehmen, könnte das Urteil teilweise aufgehoben und neu verhandelt werden. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft, also die Anklagebehörde, auf eine eigene Revision verzichtet, was den Weg für Le Pens Antrag freigemacht hat.