Der Bundesgerichtshof hat gesagt: Wenn dir eine Wohnung gehört, darfst du dir grundsätzlich eine Klimaanlage auf den Balkon stellen – aber es gibt ein paar Regeln.

Stell dir vor, es ist Hochsommer, dein Zimmer hat 30 Grad und du willst dir eine Klimaanlage auf den Balkon stellen. Deine Nachbarn in der Wohnanlage finden das aber doof. Genau darum ging es vor dem Bundesgerichtshof, kurz BGH. Das ist das höchste Gericht in Deutschland für Zivilrecht. Eine Wohnungseigentümerin aus Berlin wollte eine Klimaanlage auf ihrem Balkon anbringen. Die Eigentümerversammlung – das ist die Versammlung aller Eigentümer eines Hauses – hat im Dezember 2023 nein gesagt. Die Eigentümerin hat geklagt. Nun hat der BGH entschieden: Im Prinzip darf man so ein Gerät aufstellen, wenn man Eigentümer der Wohnung ist. Aktenzeichen: V ZR 162/25.

Die Richterin Bettina Brückner hat bei der Urteilsverkündung gesagt: "Der Betrieb einer Klimaanlage ist in gewissen Grenzen hinzunehmen". Das bedeutet: Die Nachbarn müssen Lärm und Technik nicht mögen, aber in einem normalen Rahmen akzeptieren.