Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet am Freitag, ob Eigentümer einer Wohnung eine Klimaanlage auf dem Balkon anbringen dürfen - auch wenn die Nachbarn dagegen sind.
Stell dir vor, du wohnst in einer Wohnung und willst dir auf dem Balkon eine Klimaanlage einbauen lassen. Genau das wollten zwei Eigentümer in Berlin tun. Bei einer Versammlung haben die anderen Eigentümer in der Gemeinschaft aber dagegen gestimmt. Damit war der Plan erstmal blockiert.
Die beiden Eigentümer sind dann vor das Landgericht Berlin II gezogen. Das Gericht hat im Juli 2025 gesagt: Ihr dürft das Gerät einbauen. Die Geräusche, das Kondenswasser und die warme Abluft seien nicht so schlimm, dass die Nachbarn darunter leiden müssen. "Die Kläger hätten daher einen Anspruch darauf, dass ihnen der Einbau erlaubt wird", so das Gericht.
Die Eigentümergemeinschaft fand das nicht gut und hat Revision eingelegt. Jetzt prüft der Bundesgerichtshof, das ist das höchste deutsche Zivilgericht, den Fall. Es geht um das Aktenzeichen V ZR 162/25. Am Freitag um 9 Uhr fällt die Entscheidung.
Eine Klima-Splitanlage funktioniert so: Innen kühlt ein Gerät die Raumluft, außen an der Wand hängt ein zweites Gerät, das die Wärme nach draußen abgibt. Dafür muss ein Loch durch die Hauswand gebohrt werden.
Viele fragen sich, was das Urteil für sie bedeutet. Wenn der BGH den Eigentümern recht gibt, können sich Mieter und Eigentümer in Zukunft leichter gegen die Gemeinschaft durchsetzen. Bekommt die Gemeinschaft recht, müssen die Kläger auf andere Lösungen ausweichen.
