Der Bundestag hat ein neues Gesetz zu Heizungen beschlossen. Öl- und Gasheizungen dürfen wieder eingebaut werden, aber es gibt Übergangsregeln mit klimafreundlichen Anteilen.

Was ist passiert? Der Bundestag hat am Freitag das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit fällt eine Regel aus dem alten Heizungsgesetz weg: Neue Heizungen mussten bisher zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Diese Pflicht wird gestrichen. Künftig dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer wieder selbst entscheiden, ob sie eine Wärmepumpe, eine Öl- oder eine Gasheizung einbauen. Für neue Gas- und Ölheizungen gilt aber eine Bio-Treppe: Ab 2029 müssen sie schrittweise klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl beigemischt bekommen, ab 2040 mindestens 60 Prozent.

Wer hilft? Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur berät rund um das Thema Heizung. Ihre Geschäftsführerin Anne Held sagt: Man solle sich frühzeitig informieren und verschiedene Angebote einholen. Auch Energieberaterinnen und Energieberater sowie Fachbetriebe helfen dabei, eine langfristige Lösung für das eigene Haus zu finden. Verbraucherzentralen geben ebenfalls Tipps, damit man keine Kostenfalle übersieht, etwa wenn später CO2-Preise oder Gasnetzentgelte steigen.