Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen das neue Krankenkassen-Spargesetz abgelehnt, sodass der Bundestag am Freitag wie geplant abstimmen kann.

In Karlsruhe haben Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag entschieden: Zwei Eilanträge gegen das Krankenkassen-Spargesetz werden nicht zugelassen. Damit kann der Bundestag am Freitag ganz normal über das Gesetz abstimmen, bevor die Sommerpause beginnt. Eingereicht hatten die Anträge der Grünen-Politiker Janosch Dahmen und der Linken-Politiker Ates Gürpinar.

Die beiden fanden das Verfahren unfair. Am Montagabend war den Abgeordneten ein Änderungsantrag mit rund 300 Seiten vorgelegt worden. Das sei praktisch ein neues Gesetz, sagte Dahmen. Es gehe um Milliarden, und so viel könne man in ein paar Tagen nicht gründlich prüfen. Außerdem wollten die Abgeordneten mehr Zeit, um mit Expertinnen und Experten über die Folgen für Patientinnen, Patienten und Beschäftigte zu sprechen.