Ein Gericht hat entschieden: Allein die Angst, in Russland zum Militär eingezogen zu werden, reicht nicht aus, um in Deutschland Asyl zu bekommen.
Stell dir vor, du müsstest in deinem Heimatland zum Militär. In Russland ist das für junge Männer Pflicht. Einige, die nach Deutschland gekommen sind, haben versucht, genau deshalb hier Schutz zu bekommen. Sie hatten Angst, im Krieg gegen die Ukraine kämpfen zu müssen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt in einem konkreten Fall gesagt: Diese allgemeine Angst reicht als Grund für Asyl nicht aus. Einfache Wehrpflichtige, so das Gericht, werden nicht in der Ukraine eingesetzt. Der Wehrdienst selbst gilt nicht als Folter oder unmenschliche Behandlung.
Wer hilft hier weiter? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, prüft jeden Antrag ganz genau. Es schaut sich jeden Menschen und seine persönliche Geschichte einzeln an. Ein Sprecher des Innenministeriums hat erklärt, dass dabei auch geprüft wird, ob jemand vielleicht an Kriegsverbrechen beteiligt war. Das ist ein wichtiger Teil der Sicherheitsprüfung. Und auch wenn das Gericht die Revision, also die nächste Berufung, nicht zugelassen hat: Der Mann kann dagegen noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Der Rechtsweg ist also noch nicht zu Ende.
