Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass eine Bank dem Land Vorarlberg Auskunft geben muss, wenn ein Journalist danach fragt.
Stell dir vor, du willst von einer staatlichen Bank wissen, was sie mit ihrem Geld macht, und die Bank sagt einfach: Nein, wir müssen dir nichts sagen. Genau das ist einem Journalisten in Vorarlberg passiert. Er wollte von der Hypo Vorarlberg Auskunft haben. Das ist eine Bank, die dem Land Vorarlberg gehört. Die Bank sagte: Wir sind eine börsennotierte Gesellschaft und müssen deshalb keine Auskunft geben.
Dann ging der Fall vor das höchste Gericht Österreichs, den Verfassungsgerichtshof. Das Gericht hat nun gesagt: Stimmt nicht. Eine börsennotierte Gesellschaft ist laut Gesetz nur eine Firma, deren Aktien an der Börse gehandelt werden. Eine Bank, die nur Anleihen ausgibt, ist keine börsennotierte Gesellschaft im Sinn des Gesetzes. Deshalb muss sie auch Auskunft geben.
