Ein Gericht in Salzburg hat entschieden: Ein Hotel im Pongau hat zwei Frauen zu Unrecht verboten, im Pool einen Burkini zu tragen.

Im Herbst vergangenen Jahres wollten zwei Frauen aus Oberösterreich im Pool eines Hotels im Salzburger Land schwimmen gehen. Sie tragen aus religiösen Gründen Burkini, also Ganzkörper-Badebekleidung. An der Rezeption kam es zu einem Streit, anschließend telefonierten die Frauen mit der Geschäftsführerin des Hotels. Die Chefin sagte, Burkinis seien im Haus nicht erwünscht. Sie nannte als Gründe die Hygiene und meinte, man müsse sich an österreichische Gepflogenheiten halten. Die Worte "Mit Burkini könne man vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen, aber nicht in Österreich" fielen in dem Gespräch. Die Frauen waren empört und erstatteten Anzeige. Das Hotel organisierte schließlich einen Wechsel in ein anderes Haus und zahlte dafür.