Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass der Prozess gegen zwei Frauen wegen Falschaussage rund um den Laptop eines verstorbenen Spitzenjuristen nicht mit einer Diversion enden darf.
Im Juni hatte ein Gericht in Wien den Fall noch mit einer Diversion beenden wollen. Das bedeutet: Die Frauen hätten gemeinnützige Arbeit leisten und eine kleine Geldstrafe zahlen sollen, ohne dass es ein Urteil gibt. Dagegen hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (kurz WKStA) Beschwerde eingelegt – und jetzt Recht bekommen.
Worum geht es eigentlich? Im Mittelpunkt steht der Laptop von Christian Pilnacek, einem früheren Spitzenbeamten im Justizministerium, der im Oktober 2023 gestorben ist. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Frauen vor, bei Vernehmungen nicht die Wahrheit darüber gesagt zu haben, wo dieser Laptop geblieben ist.
Das Oberlandesgericht findet: Wenn man bei Falschaussage vor Gericht nur mit einer milden Lösung davonkommt, wirkt das so, als wäre die Sache nicht so schlimm. Gerade weil Aussagen vor Gericht für die Wahrheitsfindung enorm wichtig sind, soll es in solchen Fällen eine spürbare Strafe geben.
Für die beiden Frauen heißt das jetzt: Der Prozess wird normal weitergeführt. Am Ende könnten sie verurteilt werden – laut Bericht droht einer Frau bis zu drei Jahre Haft, der anderen bis zu einem Jahr. Wann genau die Hauptverhandlung stattfindet, ist noch offen.
