Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Namen von Sportlern mit Doping-Sperren in Österreich nicht einfach so automatisch im Internet veröffentlicht werden dürfen.
In Österreich mussten bisher die Namen von gesperrten Sportlerinnen und Sportlern, die Dauer der Sperre und der Grund dafür online gestellt werden. Dagegen haben einige Athleten geklagt, weil sie ihre persönlichen Daten geschützt wissen wollten. Nun hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg – das ist das höchste Gericht der EU – entschieden, dass diese automatische Veröffentlichung so nicht erlaubt ist.
Der EuGH sagt: Eine Veröffentlichung von Doping-Sperren ist zwar grundsätzlich mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar – aber nur, wenn im Einzelfall genau geprüft wird, ob das auch wirklich angemessen ist. Es darf also nicht einfach jeder Name sofort im Netz stehen. Außerdem müssen Sportler die Möglichkeit haben, sich vorher bei der Datenschutzbehörde zu beschweren, bevor etwas veröffentlicht wird.
