Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass du Streaming-Abos wie Sky künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen kannst, wenn der Anbieter das Angebot an dein Nutzerverhalten anpasst.

Stell dir vor, du schließt ein Streaming-Abo ab, schaust ein paar Filme und merkst nach ein paar Tagen: Eigentlich brauche ich das gar nicht. Bisher war es so: Viele Anbieter haben in ihren AGB (das sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen) stehen, dass du sofort auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichtest, sobald du auf „Ja, sofort starten" klickst. Damit war das Geld futsch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt aber gesagt: Das geht so nicht, wenn der Anbieter dir zum Beispiel persönliche Empfehlungen anzeigt, die sich nach deinem Geschmack richten. Dann ist das Angebot eine „digitale Dienstleistung" und nicht nur „digitale Inhalte" – und bei einer Dienstleistung bleibt dein Widerrufsrecht normalerweise bestehen.