Die Bundesnetzagentur hat bei Ebay mehrere Mängel beim Schutz von Nutzerrechten gefunden und fordert das Unternehmen zum Nachbessern auf.

Du hast sicher schon einmal online etwas gekauft oder verkauft. Genau dort setzt eine deutsche Behörde an: Die Bundesnetzagentur hat sich die Handelsplattform Ebay genauer angeschaut. Das Ergebnis: An mehreren Stellen fehlen wichtige Funktionen, die Käuferinnen und Käufer eigentlich schützen sollen.

Was bedeutet das konkret? Zum einen können Nutzerinnen und Nutzer verdächtige oder verbotene Inhalte nicht leicht genug melden. Zum anderen ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, wer wirklich hinter einem Angebot steckt. Das ist vor allem dann wichtig, wenn jemand betrogen wird oder fragwürdige Produkte verkauft. Die Bundesnetzagentur sagt, dass Ebay dort nachbessern muss, damit Menschen nicht in falscher Sicherheit gewogen werden.

Die Bundesnetzagentur sitzt in Bonn. In ihr gibt es eine eigene Anlaufstelle für digitale Plattformen, den sogenannten Digital Service Coordinator (kurz DSC). Diese Stelle überprüft, ob große Online-Plattformen die Regeln des EU-Gesetzes „Digital Services Act“ einhalten. Dieses Gesetz soll unter anderem sicherstellen, dass Online-Plattformen transparent arbeiten und die Rechte ihrer Nutzerinnen und Nutzer respektieren.