Ein Gericht in Pilsen hat entschieden, dass die 55-jährige Marla Svenja Liebich nach Deutschland zurückgebracht wird, um dort ihre Gefängnisstrafe anzutreten.

Marla Svenja Liebich wurde in Deutschland wegen Hassrede und Beleidigungen zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Statt die Strafe anzutreten, tauchte sie unter. Monatelang suchte die Polizei europaweit nach ihr, bis sie im April in Tschechien nahe der deutschen Grenze festgenommen wurde. Bei der Festnahme trug sie Männerkleidung und hatte einen kahlrasierten Kopf. Sie versuchte noch, auf einem E-Scooter zu fliehen, wurde aber gestoppt.

Das Gericht in Pilsen hat jetzt gesagt: Liebich muss nach Deutschland. Sie selbst hat große Angst, in ein Männergefängnis zu kommen, und sagte, sie fürchte um ihr Leben. Das Gericht sieht diese Gefahr aber nicht. Es erklärte, dass ihr in Deutschland wegen ihres Geschlechts keine Nachteile drohen. Noch ist die Entscheidung nicht endgültig – Liebich kann sich innerhalb von acht Tagen dagegen wehren. Dann prüft ein höheres Gericht in Prag den Fall. Auch die Staatsanwaltschaft kann Einspruch einlegen.