Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen das Selbstbestimmungsgesetz nachschärfen, damit es nicht ausgenutzt wird.
Was ist passiert? Die drei Bundesländer haben sich zusammengetan und wollen das Selbstbestimmungsgesetz, kurz SBGG, überarbeiten. Das Gesetz erlaubt es trans und inter Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ändern zu lassen, ohne ein ärztliches Gutachten. Die Länder sagen: Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt wichtig, aber es braucht Regeln gegen Missbrauch.
Worum geht es genau? Die Länder schlagen vor, dass Standesämter in Zukunft klarer prüfen können, ob ein Antrag offenkundig zweckwidrig ist. Geplant sind feste Prüfschritte, ein einheitliches Verfahren und klare Regeln für die Behörden. So sollen echte Anträge weiter schnell gehen, und auffällige Fälle genauer angeschaut werden.
Warum passiert das jetzt? Hintergrund ist der Fall von Marla Svenja Liebich. Sie wurde 2023 zu einer Haftstrafe verurteilt. Danach änderte sie Name und Geschlechtseintrag und sollte ihre Strafe in einer Frauenhaftanstalt in Chemnitz antreten, tauchte aber unter. An der Grenze zu Tschechien wurde sie festgenommen. Ein Gericht in Pilsen ordnete ihre Auslieferung nach Deutschland an. Viele Politikerinnen und Politiker sehen darin einen klaren Missbrauch des Gesetzes.
