Im Kepler Universitätsklinikum in Linz wurde einer Frau die Gebärmutter entfernt, obwohl sie gar nicht krank war. Jetzt ist der Versuch gescheitert, sich außergerichtlich zu einigen.

Was ist passiert? Einer Frau wurde im Krankenhaus in Linz die Gebärmutter herausoperiert, weil eine Krebsdiagnose gestellt worden war. Später stellte sich heraus: Die Diagnose war falsch. Das bedeutet, dass die Operation medizinisch gar nicht nötig gewesen wäre. Ihr Anwalt Rainer Hable sagt, die Folgen für seine Mandantin seien riesig: Sie habe ihre Gesundheit und ihren Job verloren und damit „eigentlich alles“. Das Krankenhaus hat der Frau 70.000 Euro Entschädigung gezahlt, aber ihr Anwalt findet das viel zu wenig, weil mögliche Spätfolgen noch gar nicht absehbar seien. Deshalb sind die Vergleichsgespräche zwischen der Frau und dem Spital jetzt geplatzt.

Wer hilft der Frau? Die Frau wird von einem Anwalt vertreten, der ihre Interessen gegenüber dem Spital durchsetzen soll. Zusätzlich prüft die Staatsanwaltschaft, ob im Spital ein Fehler passiert ist, der strafrechtlich relevant ist – es geht um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Das Krankenhaus selbst hat angekündigt, die Schulungen in der Pathologie, also dort, wo Gewebeproben untersucht werden, zu verbessern, damit so etwas seltener passiert. Außerdem gibt es eine Patientenanwaltschaft, die solche Fälle bewertet.