Eine nicht-binäre Person hat vor Gericht versucht, eine Entschädigung zu bekommen, weil sie sich bei einer Bewerbung diskriminiert fühlte – das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage abgewiesen.

Nick, so heißt die Person, hatte sich auf eine Stelle beworben und extra darum gebeten, geschlechtsneutral angesprochen zu werden. Das Unternehmen schrieb in der Absage aber trotzdem „Herr T.“. Außerdem richtete sich die Stellenanzeige nur an Männer und Frauen. Nick fand das unfair und verlangte Geld als Entschädigung.

Das Gericht entschied: Nick bekommt kein Geld. Die Richterinnen und Richter hatten den Eindruck, dass es Nick gar nicht wirklich um den Job ging, sondern nur um die Entschädigung. Ob die Absage wirklich diskriminierend war, hat das Gericht gar nicht genau geprüft.