Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat einen Antrag eingebracht, damit Ermittler bei organisierter Kriminalität auch auf Steuerdaten zugreifen können.

Stell dir vor, jemand macht schwere Straftaten und versteckt das Geld. Die Polizei weiß oft: da ist viel Vermögen, aber sie können nicht beweisen, woher es kommt. Genau hier setzt der Antrag aus Berlin an. Er soll dafür sorgen, dass Ermittler Steuerinformationen nutzen dürfen, um herauszufinden, ob das Vermögen aus Straftaten stammt.

2017 wurden die Regeln für die Einziehung von kriminellem Vermögen schon einmal reformiert. Trotzdem wird eingefrorenes Geld aus Verfahren oft nicht endgültig eingezogen, weil die finanziellen Hintergründe nicht vollständig aufgeklärt werden können. Badenberg sagt: „Kriminelles Vermögen lässt sich nur einziehen, wenn wir die Vermögensverhältnisse auch vollständig aufklären können.“

Jetzt sollen die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) prüfen, ob das rechtlich möglich ist. Wichtig dabei: das Steuergeheimnis darf nicht einfach ausgehebelt werden. Es geht also um eine Abwägung zwischen wirksamer Strafverfolgung und dem Schutz persönlicher Daten.