Die Finanzaufsicht BaFin prüft den Konzernabschluss der DekaBank für 2024, weil im Verdacht steht, dass bestimmte Steuerforderungen nicht in die Bilanz gehören.
Was ist passiert? Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat eine sogenannte anlassbezogene Prüfung bei der DekaBank gestartet. Konkret geht es um den Konzernabschluss 2024 und den dazugehörigen Konzernlagebericht. Im Raum steht der Vorwurf, die Bank habe 478 Millionen Euro an Steuererstattungen in ihre Bilanz geschrieben, obwohl die Chancen auf eine echte Rückzahlung möglicherweise nicht hoch genug waren. Solche Geschäfte stammen aus Aktienhandel rund um den Dividendenstichtag in den Jahren 2013 bis 2018, die das Finanzamt bereits abgelehnt hat.
Wer hilft? Die BaFin ist genau die Behörde, die in solchen Fällen eingreifen soll. Sie prüft nicht, ob die Aktiendeals an sich illegal waren, sondern nur, ob die Bank die Forderungen überhaupt in die Bilanz aufnehmen durfte. Dafür gibt es klare Regeln: Nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) darf man Steuererstattungen nur dann in der Bilanz ansetzen, wenn es „überwiegend wahrscheinlich" ist, dass das Finanzamt sie auch wirklich zahlt. Prüferinnen und Prüfer der BaFin schauen sich jetzt die Unterlagen an. Die DekaBank selbst hat die fast 500 Millionen Euro inzwischen freiwillig an das Finanzamt zurückgezahlt und gibt sich zuversichtlich, dass ihre Bilanzierung am Ende als korrekt anerkannt wird.
