Der Presserat hat die „Kronen Zeitung“ gerügt, weil sie nach dem Tod einer jungen Frau zu viele private Details preisgab.

Eine 24-jährige Flugbegleiterin starb in Wien nach einem Sturz aus einer Wohnung. Die „Kronen Zeitung“ berichtete darüber, nannte ihren vollen Namen und zeigte ein unverpixeltes Foto von ihr. Außerdem schrieb sie über Gerüchte und benutzte Sätze wie „tragischer Lauf eines Krimis“. Mehrere Leser fanden das nicht in Ordnung und beschwerten sich beim Presserat.

Der Presserat ist eine Stelle, die prüft, ob Zeitungen sich an Regeln halten. Diese Regeln heißen Ehrenkodex. Der Presserat entschied: Die Zeitung hätte den Namen und das Foto nicht zeigen dürfen, weil das die Privatsphäre der Frau und ihrer Familie verletzt. Auch nach dem Tod hat jeder Mensch ein Recht darauf, dass nicht alles Private öffentlich wird. Der Presserat sagte der Zeitung deutlich, dass das falsch war – auch wenn die Zeitung selbst nicht mit ihm redet.