Ein deutsches Gericht hat eine Entscheidung der Bundesnetzagentur gestoppt, die bestimmte Drossel-Klauseln für Vielsurfer verbieten wollte, und will den Europäischen Gerichtshof fragen.
Kurz erklärt: Manche Mobilfunkverträge erlauben es dem Anbieter, Kunden mit besonders hohem Datenverbrauch in überlasteten Funkzellen zu bremsen, zum Beispiel wenn alle gleichzeitig Videos streamen. Das nennt man Depriorisierung. Die Bundesnetzagentur in Bonn wollte diese Praxis bei einem großen Anbieter verbieten, weil sie die Klausel für unfair hielt.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat das Verbot der Behörde nun vorerst gestoppt. Das bedeutet: Der Anbieter darf die Klausel bis auf Weiteres weiter nutzen, bis die Gerichte endgültig entschieden haben. Die Begründung des Gerichts: Es ist noch unklar, ob solche Klauseln gegen europäisches Recht verstoßen. Deshalb soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zuerst ein Urteil dazu fällen.
