Ein neuer Gesetzesentwurf in Österreich soll Familienbeihilfe streichen, wenn Geflüchtete gleichzeitig Grundversorgung bekommen.

Was ist passiert? In Österreich gibt es einen neuen Gesetzesentwurf. Familienbeihilfe soll es nur noch geben, wenn man keine Grundversorgung mehr bekommt. Das betrifft vor allem Ukrainerinnen und Ukrainer und andere Schutzberechtigte. Eine Ausnahme gilt, wenn das Kind eine erhebliche Behinderung hat. Der Entwurf ist noch in Begutachtung und soll rückwirkend ab Anfang Juli gelten, wirklich beschlossen wird er voraussichtlich erst im September. Rund 10.000 Menschen wären betroffen, darunter viele alleinerziehende Mütter in Ausbildung.

Wer hilft? Andreas Achrainer, der Chef der Bundesbetreuungsagentur, kritisiert die Reform im Ö1-Morgenjournal deutlich. Er sagt, man müsse den Menschen Zeit geben, Sprache zu lernen und am Arbeitsmarkt anzukommen. Erwerbstätige Vertriebene profitieren zugleich von einer Verbesserung: Die Bezugsdauer der Familienbeihilfe ist nun an den Vertriebenenstatus geknüpft und nicht mehr befristet. Beim Kinderbetreuungsgeld fällt die Arbeitserfordernis für Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte weg.