Nach dem Freispruch von Heinz-Christian Strache in der sogenannten „Lebensversicherungs"-Causa legt die Staatsanwaltschaft jetzt Berufung ein.

Stell dir vor, jemand wird vor Gericht freigesprochen, weil das Gericht sagt: „Wir können ihm das nicht nachweisen." Genau das ist vergangenen Donnerstag in Wien passiert. Heinz-Christian Strache wurde in der Causa „Lebensversicherung" freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat aber am Montag Berufung eingelegt. Das bedeutet: Sie akzeptiert das Urteil nicht und will, dass ein höheres Gericht den Fall noch einmal anschaut.

Worum geht es eigentlich? Die Wiener Landespartei – also die FPÖ Wien – hatte eine Lebensversicherung abgeschlossen. Wenn jemand stirbt, bekommt normalerweise die Familie Geld. Wenn jemand aber weiterlebt, soll das Geld an die Partei zurückfließen. Strache und ein Mitangeklagter sollen diesen letzten Punkt geändert haben, sodass das Geld im Erlebensfall an Strache selbst geht. Die Versicherung war 940.000 Euro wert. Die Staatsanwaltschaft sagt, das sei ein „In-sich-Geschäft", weil Strache auf beiden Seiten unterschrieben habe – einmal als neue begünstigte Person und einmal als Vertreter der Partei.