Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will mit einem neuen Gesetz verhindern, dass Rechtsextreme als Schöffen an deutsche Gerichte gewählt werden.
Schöffe – das klingt altmodisch, ist aber wichtig. Schöffen sind ganz normale Bürgerinnen und Bürger, die zusammen mit echten Richtern und Richterinnen Urteile sprechen. Sie gehen zum Beispiel drei oder vier Mal im Jahr für ein paar Wochen ins Gericht und entscheiden mit, ob jemand schuldig ist. Weil sie so wichtig sind, will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) jetzt per Gesetz klarmachen: Wer Schöffin oder Schöffe werden will, muss sich an die Regeln des Grundgesetzes halten.
Hintergrund: In den letzten Jahren haben rechte Gruppen im Internet ihre Anhänger und Anhängerinnen aufgerufen, sich als Schöffen zu bewerben – gerade dort, wo sich nicht genug normale Leute gemeldet haben. Hubig sagt: „Es gibt Hinweise darauf, dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen." Damit das nicht passiert, soll das Gesetz genau festlegen, wer sich bewerben darf und wer nicht.
