Die Regierung in Schleswig-Holstein hat einen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz in den Landtag eingebracht.
Stell dir vor, du gehst zu einer Behörde und wirst dort unfair behandelt, zum Beispiel wegen deiner Herkunft, deiner Religion oder einer Behinderung. Genau dagegen soll ein neues Gesetz in Schleswig-Holstein helfen. CDU und Grüne haben sich in der Regierung darauf geeinigt und den Entwurf in den Landtag in Kiel geschickt. Dort wird im Juni darüber diskutiert.
Mit dem Gesetz können Menschen, die sich von einer Behörde benachteiligt fühlen, sich beschweren und vor Gericht Schadensersatz verlangen. Wichtig zu wissen: Du musst als Betroffener nicht hundertprozentig beweisen, dass es Diskriminierung war. Es reicht, wenn du Fakten vorlegst, die es ziemlich wahrscheinlich machen. Am Ende entscheidet dann ein Gericht, ob wirklich eine Diskriminierung vorlag. Wenn ja, zahlt die Behörde den Schaden, nicht die einzelne Person, die dort arbeitet.
