Der Oberste Gerichtshof hat einen Antrag des früheren ÖVP-Politikers August Wöginger im Linzer Postenschacher-Prozess zurückgewiesen.
Du hast vielleicht schon vom Begriff „Postenschacher" gehört. Damit ist gemeint, dass jemand mithilfe seiner politischen Macht eine Stelle im Staat an eine bestimmte Person vergeben will, obwohl die Person vielleicht gar nicht die beste dafür ist. Genau das soll im Finanzamt Braunau passiert sein. Dort wurde offenbar eine Steuerbeamtin oder ein Steuerbeamter eingesetzt, der eigentlich auf Weisung eines Politikers dorthin kommen sollte. Wegen dieses Vorfalls standen drei Personen vor Gericht, unter ihnen der frühere Klubobmann der ÖVP, August Wöginger.
Das Verfahren lief in mehreren Schritten. Zuerst wollte das Gericht den Fall ohne Urteil beenden, weil die Staatsanwaltschaft einer sogenannten Diversion zugestimmt hatte. Eine Diversion bedeutet, dass jemand eine Geldbuße zahlt und die Sache ohne Strafe eingestellt wird. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zog ihre Zustimmung später aber zurück, weil ihre vorgesetzte Behörde das so angeordnet hatte. Danach fand im Mai 2026 ein richtiger Prozess statt, in dem Wöginger und zwei Finanzbeamte verurteilt wurden. Die Strafe lautete sieben Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe.
Wöginger fand das unfair. Er argumentierte, dass die Staatsanwaltschaft ihm durch ihr Hin und Her sein Grundrecht auf ein faires Verfahren genommen habe. Deshalb stellte er einen Erneuerungsantrag – das ist ein Antrag, mit dem man ein Verfahren unter besonderen Bedingungen noch einmal aufrollen kann. Damit wollte er erreichen, dass der Schuldspruch fallen gelassen wird.
