Ein Wiener Gericht hat entschieden: Die FPÖ hat eine falsche Behauptung über Außenministerin Beate Meinl-Reisinger verbreitet und muss dafür zahlen.
Die FPÖ hatte auf ihrer Website geschrieben, Meinl-Reisinger sei mit Koffern voller Geld in die Ukraine gefahren, um dort Steuergelder in bar zu verteilen. Das stimmt aber nicht. Die Außenministerin hat so einen Geldkoffer nie bei sich gehabt.
Weil die Behauptung unwahr war, klagte die Partei NEOS, zu der Meinl-Reisinger gehört, gegen die FPÖ. Vor Gericht sagte der FPÖ-Politiker Christian Hafenecker, seine Aussage sei nur eine Metapher gewesen – also bildlich gemeint und nicht wörtlich. Aber der Richter glaubte ihm nicht.
Der Richter erklärte, dass ein normaler Leser die Sache mit den Geldkoffern als ernste Anschuldigung versteht, nicht als Metapher. Deshalb wurde die FPÖ wegen übler Nachrede verurteilt. Sie muss 3.000 Euro Strafe zahlen und den Text von ihrer Website löschen.
